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MANTELVERORDNUNG REGELT
ERSATZBAUSTOFFE UND BODENSCHUTZ NEU

Die  Mantelverordnung beinhaltet mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen welche regeln, wie mineralische Abfälle – z.B. Bauschutt – bestmöglich zu verwerten sind.

Die „Mantelverordnung“  beinhaltet die  Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die Neufassung    der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV),  sowie die Änderung der Deponieverordnung (DepV) und  der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Wesentliches Ziel dieser Verordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser und eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, welche durch Wiederaufbereitung von Baurestmassen und industrielle Reststoffen gewonnen werden.

Der zentrale Inhalt stellt die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung dar. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Die Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung neu geregelt. Mit der Verordnung sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Eine Akzeptanz kann jedoch nur gewonnen werden, wenn das Ende der Abfalleigenschaft durch das Aufarbeiten von Restmassen zu hochwertigen Sekundärstoffen erreicht wird.

GESCHICHTE DER MANTELVERORDNUNG

Eine erste Fassung der Mantelverordnung war dem Bundesrat nach Zustimmung des Bundestages bereits kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2017 übermittelt worden. Die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat hatten ihre Beratungen im September 2017 aufgrund des Regierungswechsels vertagt. Es stellte sich die Frage ob die neue Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde. Aufgrund einer Mitteilung des Bundesumweltministerium im Juni 2020 wurden die Beratungen wieder aufgenommen. Im November 2021 schließlich stimmte der Bundesrat der Verordnung mit speziellen und weitreichenden Änderungen zu (BR-Drs. 587/20 (B)). Diese neue Fassung erforderte nochmals die Zustimmung des Bundestages, der dieser am 10. Juni 2021 erteilte, dieser jedoch auch seinerseits weitere Änderungen beschloss. Weit über ein Jahrzehnt war der Gesetzgeber nun mit der Ausarbeitung der Verordnung beschäftigt und so mancher hat an das Inkrafttreten der Verordnung gar nicht mehr geglaubt. Es bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu einer Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, Steigerung der Recyclingquote und mehr Akzeptanz für Sekundärrohstoffe beitragen kann.

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Die  Mantelverordnung beinhaltet mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen welche regeln, wie mineralische Abfälle – z.B. Bauschutt – bestmöglich zu verwerten sind.…

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