Unser Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) Für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen ist das elektronische Abfallnachweisverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und alle anderen für den Transport von gefährlichen Abfällen notwendigen BMU-Dokumente müssen laut Nachweisverordnung elektronisch erstellt und mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen werden. Kundenportal |